Datenschutzerklärung – volleywettenat
volleywettenat befasst sich mit Sportwetten in Österreich, mit Volleyballmärkten im Mittelpunkt, und verarbeitet dabei ausschließlich jene personenbezogenen Daten, die eine Informationswebsite für ihren Betrieb braucht. Herangezogen werden die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
Wer verantwortlich ist
Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Betreiber von volleywettenat. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse sind im Impressum auf volleywettenat.com zu finden; dorthin können auch sämtliche datenschutzrechtlichen Anliegen gerichtet werden.
Um welche Daten es geht
Der Webserver hält beim Seitenaufruf Protokolldaten fest: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, die übertragene Datenmenge, die verweisende Seite sowie den Browsertyp. Diese Angaben sichern den Betrieb und helfen, Angriffe abzuwehren; gelöscht oder gekürzt werden sie spätestens nach 90 Tagen. Wer per E-Mail oder über ein Formular schreibt, übermittelt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht; verwendet werden sie allein zur Beantwortung. Ein Wettkonto, Einzahlungen oder Ausweisdaten gibt es auf volleywettenat nicht.
Worauf die Verarbeitung beruht
Protokolldaten stützen sich auf das berechtigte Interesse an einem stabilen und sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für Anfragen gilt dieselbe Bestimmung, und soweit eine Anfrage auf einen Vertrag abzielt, tritt lit. b an ihre Seite. Auf einer Einwilligung stehen dagegen die Reichweitenmessung und alles, was an Cookies nicht unbedingt nötig ist; hier wirken Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 165 Abs. 3 TKG 2021 zusammen, und die Zustimmung lässt sich jederzeit für die Zukunft zurücknehmen.
An wen Daten gehen
Verkauft werden personenbezogene Daten nicht. Empfänger sind Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, daneben Behörden, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. In Staaten außerhalb des EWR werden Daten nur übermittelt, wenn ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt oder geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO greifen, etwa Standardvertragsklauseln.
Wie lange gespeichert wird
Die Protokolldaten sind nach spätestens 90 Tagen wieder weg. Anfragen werden gelöscht, sobald sie erledigt sind, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht steht dem entgegen. Was auf einer Einwilligung beruht, verschwindet mit deren Widerruf oder mit dem Wegfall des Zwecks.
Welche Rechte bestehen
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sind die Rechte, die Art. 15 bis 21 DSGVO einräumt. Wer einen Antrag stellt, erhält unentgeltlich binnen eines Monats eine Antwort; bei komplexen Anliegen oder einer Vielzahl gleichzeitiger Anträge erlaubt Art. 12 Abs. 3 DSGVO eine Verlängerung um zwei weitere Monate. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling finden nicht statt.
Wohin eine Beschwerde geht
Beschwerde gegen eine Verarbeitung, die gegen das Datenschutzrecht verstößt, ist laut Art. 77 DSGVO bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien möglich.
Stand: Oktober 31, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «volleywettenat»
