Sportwetten Anbieter 2026: Wer eine Bewilligung nennt und was der Spaß wirklich kostet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 31, 2026 — geprüft gegen die Impressen und Wettordnungen der Anbieter sowie gegen die Wettgesetze der Bundesländer.
Ein Wettschein sieht harmlos aus. Ein Kreislauf, zwei Kreuze, ein Betrag. Was danach passiert, entscheidet über ein paar Euro — und darüber, ob man überhaupt jemanden hat, bei dem man sich beschweren kann.
Zehn Anbieter stehen hier zur Auswahl, fünf davon mit einer Bewilligung eines österreichischen Bundeslandes. Die anderen fünf nennt die Werbung trotzdem laut, und das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche aufhören, ehe sie angefangen haben. Eine Malta-Lizenz ist keine österreichische Bewilligung. Eine Registrierung in Curaçao ist es auch nicht.
Die Werbung spricht von „100 % Bonus“, von „Quoten ohne Steuer“, von „österreichischem Traditionsanbieter“. Rechnen wir nach. Ein 100-Euro-Bonus, der 3.000 € Umsatz verlangt, ist kein Geschenk, sondern ein Arbeitsauftrag mit Frist. Und die 5 Prozent, die seit dem 1. April 2025 auf jeden Einsatz anfallen, sind in Wahrheit eine Gebühr des Anbieters — der sie nur weiterreicht, wie er will.
Fangen wir beim Fundament an. Es ist schmaler, als der Markt aussieht.
Die Bewilligung entscheidet, nicht der Markenname
Österreich vergibt keine bundesweite Sportwetten-Lizenz. Sie existiert nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat die klassische Sportwette als Geschicklichkeitsspiel eingeordnet und damit aus dem Glücksspielgesetz herausgehalten; BMF und BFG behandeln sie entsprechend. Was fehlt, ist deshalb nicht nur ein Zettel, sondern die ganze Infrastruktur dahinter: keine nationale Aufsichtsbehörde, keine nationale Liste zugelassener Buchmacher, kein bundesweites Sperrregister, kein gesetzliches Einzahlungslimit.

Stattdessen neun Bundesländer mit neun Wettgesetzen und neun Behörden. Die Bewilligung erteilt das Land: in Niederösterreich nach dem NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020, Behörde Amt der NÖ Landesregierung), in Wien nach dem Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016, Behörde der Magistrat), in Oberösterreich nach dem Oö. Wettgesetz. Jedes Land hat eigene Vorstellungen davon, was eine Wette ist und was nicht.
Der Begriff lohnt Genauigkeit. „Konzession“ ist der GSpG-Begriff für Lotterien und Casinos und hat bei Sportwetten nichts zu suchen. Zutreffend ist „Bewilligung“ — erteilt von einer Landesregierung an Buchmacher und Totalisateure.
Wie man eine Landesbewilligung in zwei Minuten prüft
Die Prüfung ist Handarbeit, aber sie ist kurz. Man öffnet das Impressum des Anbieters und sucht die Wendung „Bewilligung“. Steht dort ein Land, ein Datum und eine Aktenzahl, ist die Sache nachvollziehbar. Steht dort nichts, steht dort nichts — und ein Hinweis auf eine Lizenz in Malta oder Gibraltar ersetzt diesen Eintrag nicht, weil er eine andere Behörde mit anderen Regeln beschreibt.
Das ist die einzige belastbare Prüfung, die es gibt. Es gibt keine amtliche Liste, in der man einen Namen nachschlagen könnte. Diese Prüfung ist umständlich. Sie ist trotzdem schneller erledigt als die Beschwerde danach.
Was eine Bewilligung absichert — und was nicht
Wer bei einem Anbieter mit Landesbewilligung wettet, hat eine benannte Behörde, ein Impressum mit Firmenbuchnummer und eine Wettordnung, die als Regelwerk greift.
tipp3 und win2day nennen beide dieselbe Rechtsgrundlage: das NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020, Bewilligungsbescheid der NÖ Landesregierung vom 10. Dezember 2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Bei tipp3 führt das Impressum die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. am Rennweg 44 in 1038 Wien, Firmenbuchnummer 196645i. Die Aufsicht über die Annahmestellen führen die jeweiligen Landesregierungen, in Wien der Magistrat.
Bei win2day lohnt eine Trennung, die viele Übersichten übersehen: Die Bewilligung der NÖ Landesregierung gilt für die Sportwetten. Lotterie- und Casinospiele laufen dort unter der bundesweiten GSpG-Konzession. Zwei Regime, zwei Aufsichten, ein Konto. Wer dort Sportwetten spielt, ist unter dem NÖ Wettgesetz und nicht unter dem Glücksspielgesetz — und deshalb auch nicht unter der Aufsicht des BMF oder des Finanzamts Österreich.
Diese Absicherung ist bescheiden, gemessen an dem, was eine Casinokonzession mit sich bringt. Eine nationale Beschwerdestelle für Sportwetten gibt es nicht. Der Trost ist schmal: Es gibt wenigstens etwas, das man überprüfen kann.
Wetteinsatz und Wettgebühr: Wer die 5 Prozent wirklich schuldet
Seit dem 1. April 2025 unterliegen in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten einer Wettgebühr von 5 Prozent, verankert in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025. Zuvor lag der Satz bei 2 Prozent, gültig vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. März 2025.
Das ist die Zahl. Die Frage ist, wen sie trifft.
Schuldner der Abgabe ist, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt — also der Anbieter, nicht der Wettende. Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz selbst, nicht der Gewinn. Die Abgabe fällt auch dann an, wenn jemand aus Österreich bei einem im Ausland sitzenden Anbieter wettet. Eine entrichtete Wettgebühr ist deshalb kein Beweis für eine österreichische Bewilligung. Sie sagt nur, dass abgerechnet wurde.
Ob und wie der Anbieter die Gebühr weitergibt, ist seine Entscheidung: über die Quoten, über die Auszahlung oder gar nicht. tipp3 gibt an, bei verlorenen Wetten die Gebühr selbst zu tragen; bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Das Beispiel, das der Anbieter selbst rechnet: 10 € Einsatz bei Quote 2,00 ergeben 20 € Bruttogewinn, davon 1 € Gebühr, also 19 € möglichen Gewinn. Ausgenommen von diesem Abzug sind Gewinne aus Cash-Outs sowie aus „ja/nein“- und „alle 7“-Wetten.
„Ohne Wettsteuer“ im Marketing beschreibt also selten eine Tatsache und meistens eine Entscheidung des Anbieters über seine eigene Kalkulation. Wer den Satz liest, sollte eine Frage mitnehmen: Steht er in den Bedingungen, oder steht er auf einem Werbebanner?
Wer mit kleinem Guthaben operiert und ein paar gewonnene Einzelwetten in der Woche spielt, merkt den Abzug bei gewonnenen Wetten deutlicher als jemand, der Einzelwetten zu dreistelligen Beträgen setzt. Aus 5 Prozent des Gewinns wird über ein Jahr mehr, als die Kleinigkeit vermuten lässt, die sie pro Wettschein ist.
Rechtlich ist die Sache derzeit durch: Die Finanzbehörde hat im Mai 2026 die Beschwerde eines Buchmachers gegen die 5 Prozent zurückgewiesen. Mit einer Rückkehr zu 2 Prozent ist nicht zu rechnen. Bei den Gewinnen privater Wettender ist die Steuerlage nicht auf primärer Ebene belegt — dort bleibt nur der Weg, den man in Österreich in solchen Fragen geht: Steuerberater oder Finanzamt fragen.
Spielerschutz: neun Länder, ein Werkzeugkasten pro Anbieter
Es gibt kein bundesweites Sperrregister für Sportwetten. Kein landesübergreifendes Einzahlungs- oder Verlustlimit. Keine Stelle, an der man sich einmal sperrt und dann nirgends mehr spielen kann. Was es gibt, sind Werkzeuge, die jeder Anbieter in seine Wettordnung schreibt — und die deshalb über die Anbieter hinweg völlig verschieden aussehen.
Das Glücksspielreformgesetz 2026, am 14. Oktober 2026 noch ein Gesetzesentwurf, schafft ein Sperrregister und ein Limitregister — allerdings für GSpG-Glücksspiel. Sportwetten stehen in keinem von beiden. In der Steiermark und in Niederösterreich gibt es aus der Opposition Anträge, die ein solches System auch für Sportwetten fordern; beschlossen ist nichts. Niemand sollte deshalb annehmen, österreichische Buchmacher müssten aus gesetzlicher Pflicht Einzahlungslimits anbieten. Tun sie es, tun sie es als eigene Bedingung.
Selbstsperren kennt das Landrecht sehr wohl, aber pro Anbieter und pro Land. In Wien ist eine Aufhebung nicht vor zwei Jahren möglich. Ein Wechsel des Anbieters umgeht eine Sperre daher mühelos — das ist die praktische Konsequenz einer Regelung, die keine Klammer um den Markt legt.
Die ausgearbeiteten Modelle sitzen bei den Landeskarten. Bei win2day gilt ein Einzahlungslimit von maximal 250 € pro Woche bis zum Alter von 26 Jahren, gerechnet von Freitag bis Donnerstag; ab 26 Jahren sind es maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Bei tipp3 liegt das einstellbare wöchentliche Einzahllimit bei bis zu 1.950 €, das Einsatzlimit bei täglich höchstens 10.000 €, das wöchentliche Verlustlimit bei maximal 5.000 €.
Aufschlussreicher als die Zahlen ist ihre Mechanik: Bei tipp3 wirken Limiterhöhungen erst nach 72 Stunden, Herabsetzungen sofort. Eingestellt wird im Kundenprofil unter „Limits“. Wer den Impuls kennt, nach einem Verlustabend schnell mehr nachzuladen, erkennt den Sinn sofort. Wer weniger setzen will, wird nicht ausgebremst. Die Reihenfolge stimmt.
Sperren folgen demselben Muster. tipp3 bietet eine Spielpause von einem, drei oder sechs Monaten, wobei das Guthaben im Konto bleibt, sowie eine Selbstsperre von einem, zwei oder drei Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird. Beide sind nach dem Start nicht aufhebbar. Das ist vor dem Klick zu wissen und nicht danach. Die Teilnahme an tipp3-Wetten ist ab 18 Jahren möglich und wird systemtechnisch vorgegeben.
Zu den Spielerschutzw erkzeugen der übrigen acht hier besprochenen Marken ist über die jeweiligen Bedingungen nichts Konkretes festgehalten. Wer dort spielt, klärt die Frage im Kundenbereich, ehe er einzahlt — bei einem Anbieter ohne Landesbewilligung greift ohnehin keine Landessperre, weil keine österreichische Behörde für ihn zuständig wäre.
Unabhängige Information und Hilfe für Wettende gibt es bei Playsponsible. Das gilt unabhängig davon, ob ein Anbieter eine Landesbewilligung hat oder nicht.
Bonus und Gratiswette: Der Umsatz ist der Preis
In Österreich existiert keine Aufsichtsregel zu Sportwetten-Boni. Kein Gesetz schreibt Höhe, Umsatzbedingung oder Mindestquote vor. Alles kommt aus den Bedingungen des einzelnen Anbieters, und das sind Geschäftsbedingungen, keine Spielregeln. Auch eine Werbebeschränkung mit Zeitfenster gibt es für Sportwetten nicht; die Landgesetze verlangen lediglich einen verantwortungsvollen Standard, in Wien etwa in § 18 Abs. 4.
Drei Zahlen entscheiden über einen Bonus, und keine davon steht groß in der Werbung: die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Laufzeit.
Die Umsatzbedingung sagt, wie oft ein Betrag umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Mindestquote sagt, mit welchen Wetten das zulässig ist — und hier verdoppelt sich die Fußangel, weil eine Quote, die hoch genug für die Bedingung ist, auch eine höhere Marge tragen kann. Die Laufzeit sagt, bis wann das erledigt sein muss. Ein Anbieter kann einen großzügigen Betrag ankündigen und die Auszahlung an Bedingungen knüpfen, die ihn auffressen.
Bei den hier besprochenen Marken ist eine Bonusbedingung nur bei Vierklee fassbar: Dort werden Neukunden bis zu 100 € Bonus angekündigt, konkrete Bonusbedingungen nennt die Info-Seite nicht. Das sind die zwei Sätze, die man zur Kenntnis nehmen sollte — der angekündigte Betrag und der Umstand, dass die Bedingungen erst mit der Anmeldung sichtbar werden.
Wie sich Umsatz in Arbeit übersetzt, lässt sich trotzdem überschlagen. Bei einem Bonus von 100 € und einem Umsatzfaktor von 30 sind 3.000 € erforderlich; bei Faktor 50 sind es 5.000 €. Teilt man das durch einen Einsatz von 10 € pro Wette, kommt man auf 300 beziehungsweise 500 Wetten. Und weil nur Wetten ab der geforderten Mindestquote zählen, sind es in der Praxis mehr als diese Zahl.
Was ein solcher Umsatz erwartbar kostet
Wie teuer dieser Umsatz wird, hängt an der Marge des Marktes, und die lässt sich ausrechnen. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, beide bei einer Quote von 1,90 — ausdrücklich eine Rechnung zur Veranschaulichung, kein Zitat eines tatsächlich angebotenen Kurses.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90), also knapp 95 Prozent. Die Marge — das, was der Buchmacher von jedem eingesetzten Euro behält — beträgt damit rund 5 Prozent.
Über einen Umsatz von 3.000 € gerechnet ergibt das einen erwartbaren Verlust von etwa 150 €. Bei 5.000 € Umsatz sind es rund 250 €. Beide Werte sind Schätzungen im Sinne eines Durchschnitts über viele Wetten unter der Annahme, dass ausschließlich Einzelwetten mit gleichbleibendem Einsatz gespielt werden — kein garantierter Ausgang für einen einzelnen Wettschein, und kein Versprechen, dass es genau so kommt.
Was heißt das für den 100-Euro-Bonus? Er ist kleiner als der erwartbare Preis des Weges, der zu ihm führt. Wer einen Bonus als Einnahmequelle betrachtet, verwechselt die Ankündigung mit dem Ertrag. Wer ihn als Anlass nimmt, ohnehin geplante Wetten über den Anbieter zu spielen, kommt besser weg — vorausgesetzt, die Mindestquote passt zum eigenen Spiel und die Laufzeit ist großzügig genug.
Bei einer Gratiswette ist die Sache sogar noch enger: Dort wird der Einsatz nicht mit ausgezahlt. Wer eine Freiwette über 10 € bei Quote 2,00 gewinnt, erhält 10 € Gewinn, nicht 20 €. Die Freiwette zahlt also nur die Hälfte dessen, was dieselbe Wette mit eigenem Geld gebracht hätte.
Die Richtung, die Umsatzbedingungen nehmen
Zwei Bedingungen entscheiden darüber, ob ein Bonus noch etwas wert ist, und beide werden von Anbietern gern so gestellt, dass sie zu ihm passen: eine Mindestquote, die hoch genug liegt, um den Spieler in Märkte mit höherer Marge zu drängen, und eine Laufzeit, die schnell genug abläuft, um die Zahl der Abschlüsse zu begrenzen. Wer die Bedingungen liest, sollte sie gegen die eigene Spielweise halten und nicht gegen den eigenen Ehrgeiz.
Es gibt zu Bonusangeboten in Österreich noch einen zweiten, unauffälligen Punkt: Es existiert keine Regel, die einen Anbieter zur Auszahlung eines Bonusgewinns über eine bestimmte Grenze hinaus verpflichtet, und keine Behörde, bei der sich ein Streit über Bonusbedingungen schnell klären ließe. Ein Streit über Bedingungen ist ein Streit über Geschäftsbedingungen. Das ist ein zivilrechtlicher Weg, kein aufsichtsrechtlicher.
Eine letzte Bemerkung zum Ablauf, weil sie die Reihenfolge des Bonussystems betrifft: Die Einzahlung wird verlangt, bevor die Bedingungen sichtbar werden. Wer den Preis prüfen will, muss also entscheiden, ob er den Bonus nimmt, bevor er ihn lesen kann. Das ist kein Zufall, sondern der Grund, warum ein Vergleich wie dieser weniger über Bonusbeträge sagen sollte als über die Bedingungen dahinter.
Zahlungsmethoden: Kein Gesetz, nur Geschäftsbedingungen
Es gibt keine österreichische Zahlungsregel, die speziell für Sportwetten gilt. Kein gesetzliches Erfordernis eines Kontos auf den eigenen Namen, kein gesetzliches Verbot anonymer Prepaidkarten, keine gesetzliche Sonderregel für Kryptowährungen. Was ein Anbieter akzeptiert, entscheidet er selbst, und was dort steht, gilt ausschließlich für ihn.
Das ist deshalb wichtig, weil die Frage nach Zahlungsmethoden in Österreich unter einem Stichwort gesucht wird, das eine falsche Erwartung weckt: PayPal, Paysafecard, Klarna. Der Anbieter entscheidet, ob es diese Wege gibt, und er entscheidet auch, unter welchen Bedingungen — etwa ob eine Einzahlung über die gewählte Methode für eine Bonusberechtigung zählt oder eine Auszahlung darüber möglich ist. Bei den hier vorgestellten Marken ist zu den einzelnen Zahlungswegen nichts festgehalten; wer eine bestimmte Methode braucht, liest sie in den Bedingungen des Anbieters nach, bevor er einzahlt.
Dass eine Zahlungsmethode technisch verfügbar ist, sagt nichts darüber, ob sie für die Auszahlung taugt. Das ist die teuerste Verwechslung im Zahlungsbereich: Einzahlen darf man fast immer, auszahlen nicht immer auf demselben Weg.
Was die erste Auszahlung kostet
Vor der ersten Auszahlung steht die Verifikation: Der Anbieter muss wissen, wer dort Geld abziehen will. Das ist der Schritt, an dem sich Auszahlungen in der Praxis stauen, und der Schritt, den man vor der Einzahlung erledigen kann statt danach. Wer seine Dokumente direkt bei der Kontoeröffnung hochlädt, verliert keinen Tag; wer sie erst beim ersten Auszahlungsantrag heraussucht, verliert den Tag, an dem er das Geld eigentlich brauchte.
Über Auszahlungsdauer, Bearbeitungszeiten und mögliche Gebühren der hier besprochenen Anbieter ist nichts festgehalten. Das ist die Frage, die man also vor dem ersten Einsatz klärt und nicht in der Woche, in der das Geld weg ist. Bei einem Anbieter ohne österreichische Bewilligung ist zusätzlich zu bedenken, dass es keine österreichische Stelle gibt, an die man sich bei einer Auszahlungsverzögerung wenden könnte. Bei einem Landeskarten gibt es sie — die Landesregierung, in deren Bezirk die Annahmestellen betrieben werden.
Neue Anbieter: Startaktion ist kein Erfahrungswert
Neue Buchmacher kommen mit Startaktionen, und die Aktion ist das einzige, was an einem neuen Anbieter ausreichend erprobt ist. Ein Angebot, das seit zwei Jahren am Markt ist, hat in diesen zwei Jahren gezeigt, wie es Auszahlungen abwickelt und wie es mit Beschwerden umgeht. Das lässt sich nicht bewerben und nur begrenzt prüfen.
Wer einen neuen Anbieter erwägt, sollte deshalb mit einer Größe anfangen, die er verschmerzen kann, und die erste Auszahlung abwarten, bevor er mehr hineingibt. Das ist kein Misstrauen, sondern die Reihenfolge, in der ein Verhältnis überprüfbar wird. Bei einem neuen Anbieter ohne Landesbewilligung kommt hinzu, dass die Bewilligungslage häufig offen ist: kein Eintrag im Impressum, keine Landeszuständigkeit, kein österreichisches Sperrwerkzeug.
Die Neuzugänge im Markt sind dabei nicht nur Startups. Die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und seit 1996 am Markt, tritt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets auf. Historische Tiefe ist also kein Beweis für eine Bewilligung — und eine Bewilligung kein Beweis für historische Tiefe. Was sich mit neuen und umbenannten Anbietern in Österreich tatsächlich ändert, ist die Verpackung des Angebots. Was sich nicht mit ihr ändert, ist der Zustand hinter dem Angebot: Der Bewilligungsrahmen für Sportwetten in Österreich gilt seit Jahren unverändert, mit einer einzigen großen Zäsur — der Anhebung der Wettgebühr von 2 auf 5 Prozent am 1. April 2025.
Woran man eine neue Marke misst
Ein Anbieter ohne nachvollziehbare Bewilligung ist auch dann kein guter Einstieg, wenn die Startaktion groß ist. Die Höhe eines Bonus sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit, dass die Auszahlung reibungslos läuft. Der Blick auf das Impressum kostet zwei Minuten und ist die einzige Prüfung, die man vor einem Neustart des Wettkontos haben kann.
Worin sich die zehn Anbieter tatsächlich unterscheiden
Vergleicht man Sportwetten Anbieter in Österreich, hängen die Unterschiede an vier Größen: der Bewilligung, der Sortierung unter den hier besprochenen Marken, der Lizenz, die eine Marke überhaupt nennt, und den Spezifika eines Angebots. Quotenniveau und Marge gehören auf jede Vergleichsliste — die Marge eines konkreten Marktes wird aber nachfolgend nur dort genannt, wo eine Rechnung sie belegt. Einzelne Quoten verglichener Anbieter zueinander sind kein Bestandteil dieser Übersicht; sie ändern sich im Minutentakt und haben bei Redaktionsschluss keine Verlässlichkeit.
Die Sortierung ist bewusst gewählt: zuerst die Marken mit einer Bewilligung eines Bundeslandes, danach die Marken ohne eine solche. Dass tipp3 und win2day beide dieselbe Rechtsgrundlage nennen, ist kein Zufall — die beiden haben denselben Bescheid, und die beiden betreiben damit das größte stationäre Netz des Landes.
| Anbieter | Bewilligung eines österreichischen Landes | Anbieter oder genannte Lizenz |
|---|---|---|
| tipp3 | Ja — NÖ Wettgesetz, Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020 | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. (Wien) |
| win2day | Ja — NÖ Wettgesetz, Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020, für Sportwetten | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Vierklee | Ja — Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0 | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Ja — Land und Bescheid veröffentlicht der Betreiber nicht | Betreiber nicht veröffentlicht; hervorgegangen aus Cashpoint Sportwetten |
| Starsportwetten | Ja — Land und Bescheid veröffentlicht der Betreiber nicht | Bewilligung vom 8. März 2022, Starbet24 GmbH; keine Bescheidnummer angegeben |
| Admiral | Ja — Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz | ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpoldskirchen |
| Betway | Keine österreichische Bewilligung bekannt | MGA (Malta) |
| 22Bet | Keine österreichische Bewilligung bekannt | Curaçao |
| bwin | Keine österreichische Bewilligung bekannt | MGA/CRP/688/2019, ausgestellt am 01.10.2020, auf bwin Holdings (Malta) |
| Playbaze | Keine österreichische Bewilligung bekannt | Keine Lizenz festgehalten; AGB unterliegen dem Recht von Anjouan |
Sechs Marken mit einer Bewilligung, vier ohne — und die vier ohne stehen in der Tabelle aus einem Grund, der in der Reihenfolge der Spalten sichtbar wird: Ihre Lizenzangabe führt entweder nach Malta, nach Curaçao oder ins Unklare, und keine dieser Angaben ist eine österreichische Bewilligung. Der Unterschied ist nicht moralisch. Er ist praktisch: Die eine Gruppe hat eine Behörde, die andere nicht.
Und jetzt die unbequeme Nuance, die jede ehrliche Seite aussprechen muss: Eine Marke ohne österreichische Bewilligung ist damit nicht automatisch verboten. Die Rechtslage bei ausländisch gehosteten Online-Angeboten gilt als offen und politisch umkämpft. Landbewilligungen knüpfen an den Ort, von dem aus der Veranstalter die Daten bereitstellt — der Verwaltungsgerichtshof hat das im April 2026 in einem Verfahren zum Oö. Wettgesetz bestätigt, und die erklärenden Bemerkungen zum NÖ Wettgesetz lassen Betreiber, die Niederösterreich von Servern außerhalb des Landes bedienen, ausdrücklich außerhalb des NÖ Rechts. Ein ausländischer Anbieter bedient seinen Markt also nicht zwingend rechtswidrig. Er bedient ihn ohne österreichische Landesbewilligung.
Was ausländische Anbieter praktisch mitbringen, gehört fair dazugesagt: meist höhere Limits und häufig ein breiteres Liveprogramm. Das ist ein echter Vorteil. Bezahlt wird er mit dem Fehlen eines österreichischen Sperrwerkzeugs und dem Fehlen einer österreichischen Beschwerdestelle. „Sicher“ ist keine der beiden Gruppen automatisch.
Was ein Blick auf die Marge erklärt
Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90) — das sind knapp 95 Prozent. Der Rest, rund 5 Prozent, ist die Marge: das, was der Buchmacher von jedem auf diesen Markt gesetzten Euro behält. Bei einem Markt mit drei Ausgängen zu 2,50 / 3,30 / 2,90 liegt die Auszahlungsquote je nach Rundung in der Größenordnung von 90 Prozent, die Marge also um 10 Prozent. Das ist die Bandbreite, in der sich ein Quotenvergleich bewegt: rund 5 Prozent Marge im günstigsten Fall, um 10 Prozent im mittleren.
Wer diesen Wert kennt, versteht auch, was „Quoten ohne Steuer“ bedeutet: nicht, dass der Anbieter auf etwas verzichtet, sondern dass er die 5 Prozent aus der Steuer nicht zusätzlich in den Quoten abzieht — oder es behauptet. Die Marge selbst bleibt in jeder Quote stecken.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
tipp3: die Bewilligung, das Netz, die Limite
tipp3 ist die einzige Marke hier, die eine Bewilligung eines Bundeslandes auch in ihrer Ordentlichkeit zeigt: NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020, Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10. Dezember 2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Betreiberin ist die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., gegründet im April 2000, mit dem ersten Wettschein vom 24. August 2001.
Das stationäre Netz ist der eigentliche Grund, warum die Marke im Vergleich so weit vorne steht. Die Hilfe-Seite des Betreibers nennt über 3.600 Annahmestellen österreichweit; eine ältere Angabe in einem Nachschlagewerk lautet rund 3.300 Trafiken und Annahmestellen. Wetten laufen über Trafiken, die Trafik-App und das Onlineangebot. Ein Wettschein in der Trafik und ein Wettschein im Browser sind derselbe Wettschein — und das ist der Unterschied zu jeder reinen Onlineadresse.
Die Spielerschutzmechanik ist die detaillierteste im Feld: Limit-Erhöhungen wirken nach 72 Stunden, Herabsetzungen sofort, gepflegt wird das im Kundenprofil unter „Limits“. Spielpause sechs Monate oder Selbstsperre zwei Jahre — beides nach dem Start unaufhebbar, mit unterschiedlicher Behandlung des Guthabens. Das Einzahllimit liegt bei bis zu 1.950 € pro Woche, das Einsatzlimit bei täglich höchstens 10.000 €, das wöchentliche Verlustlimit bei maximal 5.000 €.
Bei den Wetten selbst gibt es eine Regel, die in Österreich ihresgleichen sucht: Einzelwetten sind erst ab einer Quote von 1,06 erlaubt. Niedrigere Kurse lassen sich nur in Kombi- oder Systemwetten spielen, und eine Kombiwette verbindet drei bis zehn Tipps. Das schützt nicht vor Verlust, aber es verschiebt die Balance: Der Reiz, einen sicheren Favoriten zu niedrigem Kurs einzeln zu spielen, wird unterbunden, und die Kombination trägt die Marge dann mehrfach.
Das Urteil: tipp3 gewinnt diesen Vergleich nicht über seine Quoten, sondern über seine Nachprüfbarkeit — die Aktenzahl im Impressum, das Netz, die Reihenfolge bei den Limits. Wer in der Trafik um die Ecke einzahlen will und eine Behörde im Rücken haben möchte, an die er sich wenden kann, hat hier das dichteste Angebot.
win2day: dieselbe Grundlage, andere Herkunft
win2day nennt für seine Sportwetten dieselbe Rechtsgrundlage wie tipp3, dieselbe Aktenzahl, dieselbe Behörde. Betreiberin der Sportwetten ist laut Wettordnung die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH, mit Sitz in Wien. Auf die Sportwetten ist das Glücksspielgesetz nicht anwendbar; entsprechend unterliegt das Angebot nicht der Aufsicht des BMF oder des Finanzamts Österreich.

In der Sache heißt win2day für Wettkunden vor allem eines: eine Herkunft aus dem Lotteriegeschäft. Das merkt man an der Art der Regelwerke — die Wettordnung ist ausführlich, und der Spielerschutz ist sauber dokumentiert. Zuständig für die Aufsicht ist die Niederösterreichische Landesregierung, weil die Bewilligung von dort kommt.
Dafür ist das Netz des Anbieters ein anderes: Trafiken werden von beiden Partnern geteilt, und wer bequem zwischen Wettkarte und Konto wechseln will, findet bei tipp3 die dichtere Miete. Zwischen tipp3 und win2day zu wählen, ist damit keine Frage der Bewilligung — beide sind bewilligt. Es ist eine Frage der Infrastruktur.
Was die Spielerschutzseite angeht, hat win2day eine Facette, die tipp3 so nicht bietet: Das Einzahlungslimit von maximal 250 € pro Woche bis zum Alter von 26 Jahren ist eines der wenigen ausdrücklich altersgestaffelten Instrumente im österreichischen Wettmarkt. Ob man das fürsorglich oder fürsorglich-übergriffig findet, ist Geschmackssache. In der Sache ist es eine Schranke, die junge Konten schützt, und wer in dieser Altersspanne mit begrenztem Budget wettet, merkt an ihr zuerst, ob das Sportwettenangebot überhaupt in den Monat passt.
Kurz gesagt: Wer beide bereits im Blick hat und die Bewilligung als Kriterium nimmt, hat die Wahl schon halb getroffen; den Ausschlag gibt dann die Frage, ob man den Weg über die Trafik braucht oder im Onlinekonto bleibt.
Vierklee: Tiroler Bewilligung, dünne Bedingungen
Vierklee ist die fünfte Marke mit einer österreichischen Bewilligung, und die zweite, die sie im Impressum konkret ausweist: Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, anwendbare Rechtsvorschrift das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Betreiberin ist die Vierklee Wettbüro GmbH. Der Onlinedienst läuft laut Startseite unter derselben Lizenz.
Der Preis für diese Klarheit ist die Dünnheit des Angebots, soweit es öffentlich beschrieben ist. Neukunden werden bis zu 100 € Bonus angekündigt; konkrete Bonusbedingungen nennt die Info-Seite nicht. Wer den Bonus will, erfährt erst bei der Anmeldung, was er dafür umsetzen muss. Das ist bei einem Anbieter dieser Größe kein Wunder — aber es bedeutet, dass der Bonus hier nichts ist, worauf man sich verlassen kann, und die Entscheidung in erster Linie über das Wettprogramm selbst fällt.
Das Urteil: Vierklee ist die interessanteste Option für alle, denen die Bewilligung das Wichtigste ist und die ein regionales Buchmacherangebot suchen — und die am wenigsten geeignete für alle, die ein Bonusangebot als Rechengröße in ihre Entscheidung einbeziehen. Wer den Bonus will, muss ihn vor der Anmeldung ergattern, nicht danach.
Merkur Bets: alte Marke, neuer Name
Seit Juni 2025 tritt die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group unter der Marke Merkur Bets auf. Zuvor war sie als Cashpoint Sportwetten bekannt, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und einer Geschichte, die 1996 beginnt. Die Bewilligung eines Bundeslandes ist vorhanden; Land und Bescheid veröffentlicht der Betreiber nicht. Betreibernamen nennt die Quelle nicht.
Hier zeigt sich die Grenze meiner Prüfung: Eine Bewilligung, die man nicht nachschlagen kann, ist eine Bewilligung auf Zusage. Für die Gruppe dahinter spricht ihre Größe — Merkur ist kein Start-up, das morgen verschwindet. Für einen Zustand mit grundsätzlich ungeklärter Bewilligungslage spricht nichts.
Praktisch ist die Umbenennung selbst eine Information. Wer den Namen Cashpoint gewohnt war, sucht ihn jetzt vergebens; wer nach einem neuen Anbieter sucht, findet hier in Wahrheit einen alten. Das ist ein nützlicher Reminder, dass Marktneuheit in Österreich erkennbar an der Verpackung hängt und nicht am Produkt.
Das Urteil: Merkur Bets trägt das Netzwerk einer etablierten Gruppe in einem neuen Kleid, und genau darin liegt seine Stärke: Wer ein Konto bei einer großen, lizenzierten Gruppe sucht und es nicht auf die Publizität des Bescheids anlegt, findet hier den vertrautesten Neuling im Feld. Wer die Aktenzahl sehen will, wird sie hier nicht finden.
Starsportwetten: Bewilligung ohne Land
Starsportwetten wird in der Beschreibung der App als behördlich bewilligter Sportwettenanbieter bezeichnet; ein Bescheid vom 8. März 2022 habe der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt. Die Angabe führt allerdings kein Bundesland und keine Bescheidnummer.
Das ist formal ausreichend und praktisch mager. Ein Bescheid ohne Land ist eine Bewilligung ohne Adresse — man weiß, dass es sie geben soll, und man weiß nicht, wo man sie prüft. In einem Markt, in dem die Bewilligung das oberste Qualitätsmerkmal ist, bleibt hier eine Lücke, die sich auch mit Wohlwollen nicht schließen lässt.
Das Urteil: Starsportwetten steht für die Zwischenzone des österreichischen Wettmarkts — eine Bewilligung, die der Betreiber nennt, die er aber nicht bis zur nachschlagbaren Adresse führt. Für Wettende, die vor allem ein Wettprogramm mit breitem Fußballangebot und beiden Kanälen (Online und stationär) suchen, ist das ein Angebot unter vielen. Für Wettende, die ihre Entscheidung an einer überprüfbaren Bewilligung aufhängen, fehlt hier genau das.
Admiral: oberösterreichische Bewilligung, Wiener Herkunft
Admiral nennt die Bewilligung der oberösterreichischen Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Betreiberin ist die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen. Das Unternehmen gehörte zur Novomatic-Gruppe, gegründet wurde es von Walter Grubmüller, und an der Wiener Börse war es von 2001 bis 2006 notiert.
Die Börsennotierung ist Geschichte, die Gruppe dahinter nicht: Novomatic ist in Österreich ein bekannter Name — wer in einem Lokal an einem Automaten steht, spricht von Geräten dieser Gruppe. Diese Größe erklärt, warum Admiral hier im wettbewerblichen Mittelfeld und nicht am Rand sitzt: Es ist eines der wenigen Angebote dieser Liste, das über Jahre an beiden Enden des Netzes präsent war, online und im Lokal.
Das Urteil: Bei Admiral kauft man ein Netz und einen Namen, der österreichweit jeder kennt, mit einer oberösterreichischen Bewilligung. Wem die Herkunft der Bewilligung aus Oberösterreich gleichgültig ist und wer die Verbindung zu einem großen Glücksspielkonzern nicht als Nachteil sieht, hat hier eine solide Option. Für alle, die ein reines Onlineangebot mit maximaler Kontrolle bevorzugen, ist der stationäre Teil nicht mehr als Kulisse.
Betway: Malta, ausdrücklich keine österreichische Bewilligung
Betway ist eine 2006 gegründete britische Glücksspielmarke der Super Group, seit Jänner 2022 an der NYSE unter SGHC notiert, mit Hauptsitz in Gżira auf Malta. Eine österreichische Bewilligung eines Bundeslandes ist nicht festgehalten; genannt wird die MGA (Malta), die keine österreichische Bewilligung ist.
Diese Marke ist der Gegenentwurf zur ersten Gruppe. Kein Land, kein Bescheid, kein österreichisches Sperrwerkzeug — dafür eine Muttergesellschaft mit weltweitem Geschäft, die auf ein funktionierendes Auszahlungsapparat angewiesen ist, weil ihr Renommee der Verkaufsfaktor ihrer Lizenzen ist. Für den Wettenden bleibt die Zuständigkeit offen: Die rechtliche Einordnung ausländisch gehosteter Sportwetten hängt am Landrecht und ist umkämpft.
Das Urteil: Betway ist der Kandidat für Wettende, die das internationale Wettprogramm einem österreichischen Trafikkeitsnetz vorziehen und denen die Nachschlagebarkeit der Bewilligung weniger wert ist als die Größe und Breite des Angebots. Wer wissen will, wo er sich beschwert, verliert hier die Adresse, die er bei den ersten fünf Marken gehabt hätte.
22Bet: über 1.000 Veranstaltungen täglich, Curaçao im Impressum
22bet bietet täglich über 1.000 Veranstaltungen zur Wette an, durchschnittlich mehr als 30 Markttypen pro Veranstaltung, und nimmt Einzelwetten, Akkumulatoren, Systeme und Ketten an. Eine österreichische Bewilligung ist nicht festgehalten; die genannte Lizenz ist Curaçao, und die ist keine österreichische Bewilligung.
Die Kombination ist die klarste Aussage über dieses Angebot: Die Programmbreite ist eine Menge Arbeit, die eine Curaçao-Lizenz nicht mit irgendeiner österreichischen Aufsicht verbindet. Wer 22Bet wählt, wählt die Breite und nimmt in Kauf, dass bei einer Auszahlungsverzögerung kein österreichisches Organ zuständig ist. Was für Kunden mit Freude am Exotenmarkt attraktiv ist, ist für Kunden mit Nachfragen bei Verzögerungen ein Risiko.
Das Urteil: 22Bet ist ein Angebot für die Bayern- und Exotenwetter, die mehr als 30 Märkte auf ein Spiel nicht als Ballast, sondern als Wahlfreiheit empfinden — und nicht das Angebot für jemanden, der seine erste Wette überhaupt platziert. Der Vergleich mit den Landeskarten ist kein Vergleich der Produkte, sondern der Zuständigkeiten.
bwin: MGA-Lizenz aus Malta für eine Marke ohne Landesbewilligung
bwin ist die bekannteste Marke ohne österreichische Bewilligung. Die Lizenz stammt laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Malta Gaming Authority, Nummer MGA/CRP/688/2019, ausgestellt am 1. Oktober 2020, und lautet auf die berichtspflichtige Einheit bwin Holdings (Malta). Eine österreichische Landesbewilligung wird nicht genannt.
Das ist das Paradox dieser Liste: Kurz gesagt, die Marke mit der höchsten Wiedererkennung im deutschsprachigen Raum hat hier nicht die Bewilligung, die die kleineren österreichischen Anbieter haben. Für Sportwetten ab Österreich und ohne österreichischen Sitz gibt es keine Landesbewilligung, die man verlangen könnte; wer will, dass das anders aussieht, muss die Nummer prüfen.
Das Urteil: bwin ist der Test für den eigenen Anspruch. Wer die Bewilligung für das Entscheidende hält, kann die Marke hier nicht wählen, obwohl sie einen großen Teil des Marktes bedient. Wer eine international bekannte Plattform mit etabliertem Produkt sucht, wird hier fündig — der Preis dafür ist die Lücke zwischen Markenbekanntheit und österreichischer Zuständigkeit.
Playbaze: Recht von Anjouan, Rechtsprechung unbenannt
Playbaze zeigt eine deutschsprachige Seite mit Casino, Live-Spielen, Sport, Live-Sport und E-Sport. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 2. Juni 2026, unterliegen dem Recht von Anjouan in der Union der Komoren und verweisen auf verbotene Gerichtsbarkeiten der Anjouan Offshore Financial Authority. Eine Lizenzangabe ist nicht festgehalten; eine österreichische Bewilligung schon gar nicht.
Das ist, anders als bei den anderen Neulingen dieser Liste, eine Rechtswahl und keine Lizenz vor Ort: Wer dort spielt, unterwirft sich Bedingungen, die ihren Sitz nicht nur außerhalb Österreichs, sondern außerhalb Europas haben. Die Kombination aus Casino-, Sport- und E-Sport-Angebot auf einer Seite ist dabei bezeichnend — es ist das Angebot einer Plattform, nicht eines Buchmachers, und die Sportwetten sind eines von mehreren Produkten.
Das Urteil: Playbaze bedient die Nachfrage nach einem kompakten Onlineangebot mit mehreren Spielarten und nutzt dafür einen Rechtsrahmen, der außerhalb jeder österreichischen Aufsicht liegt. Wer den Sport als Beigabe zu einem breiteren Spielangebot spielt, findet hier eine Adresse. Wer die Wette als Sache mit Regeln und Zuständigkeiten nimmt, findet hier nichts, was diese Sicht stützt.
Für wen welcher Anbieter taugt
Wer die Wahl an der Bewilligung aufhängt, hat vier ernsthafte Kandidaten — tipp3, win2day, Vierklee und Admiral — und mit tipp3 den dichtesten, was das Netz betrifft. Wer die Bewilligung nicht sucht und stattdessen ein breites internationales Programm will, findet unter den vier Marken ohne österreichische Bewilligung mehr Auswahl und oftmals mehr Livemarkt. Wer das eine mit dem anderen kombinieren will, muss bereit sein, für die Bequemlichkeit des Zweiten das Erste zu opfern.
Zweimal lohnt Vorsicht mehr als die Wahl selbst. Bei Merkur Bets und bei Starsportwetten liegt die Bewilligung außerhalb dessen, was sich mit wenigen Klicks nachprüfen lässt: Die eine führt keine Behörde, die andere keine Aktenzahl, und beide führen so den Nachweis, dass eine Bewilligung erst dann etwas wert ist, wenn man sie an einer Adresse festmachen kann. Wer auf Bewilligungen angewiesen ist, hat hier die schwächste Position mit der lautesten Zusage.
Beim Kontostand schließlich entscheidet sich, ob das Netz oder die Gebühr schwerer wiegt. Wer in kleinen Beträgen mit vielen gewonnenen Einzelwetten spielt, bekommt den 5-Prozent-Abzug zu spüren, den tipp3 auf Gewinne anwendet. Wer ohnehin in größeren Einheiten setzt, merkt ihn weniger — und sollte umso genauer wissen, dass er ihn trägt.
Rechenbeispiel: was ein Bonus kostet und was ein Markt behält
Die beiden Rechnungen dieser Seite gehören nebeneinander, weil sie zusammenspielen. Eine Aussage über den Bonus ohne eine Aussage über die Marge würde den Preis unterschlagen, und die Zahl, die am Ende zählt, steht nicht im Bonusbanner.
Angenommen sei ein Bonus von 100 € bei einem Umsatzfaktor von 30, also 3.000 € an erforderlichem Umsatz. Bei einem Einsatz von 10 € pro Wette sind das 300 Wetten, alle bei einer Quote mindestens auf der geforderten Mindeststufe. Der Erwartungswert dieses Weges hängt an der Marge: Bei 5 Prozent ergibt sich ein erwartbarer Verlust von rund 150 €, bei 10 Prozent von rund 300 €. Beide Zahlen sind Schätzungen für den Erwartungswert unter der Annahme, dass ausschließlich Einzelwetten in gleichbleibender Höhe gespielt werden. Sie sagen, was der Weg im Durchschnitt kostet, nicht was ein einzelner Wettender verliert.
Wer den Bonus mit diesem Preis verrechnet, sieht: Im günstigen Fall bleibt ein geringer Vorteil, im ungünstigen Fall ist der Bonus kleiner als das, was er zu kosten droht. Und das ist der Grund, den Bonus nicht als Angebot, sondern als Geschäft mit offenem Ausgang zu lesen.
Bei einem Bonus, der die Umsatzbedingung auf Bonus plus Einzahlung stützt, verschiebt sich alles zuungunsten des Wettenden: Die Basis wäre dann größer, der Umsatz entsprechend höher, und mit ihm der erwartbare Preis. Wie eine Umsatzbedingung gerechnet wird, steht in den Bedingungen des Anbieters; die hier genannte Basis ist die Bonusvariante, also die freundlichere Lesart.
Die Quoten dieser Beispiele sind Rechengrundlagen, keine Momentaufnahmen des Markts: echte Kurse ändern sich, und einzelne Anbieter zueinander einzuordnen, liegt hier nicht drin.
Was vor dem Abschluss zu klären ist
Fünf Punkte, die in fünf Minuten geklärt sind und die teuersten Missverständnisse vermeiden.
- Das Impressum des Anbieters enthält die Wendung „Bewilligung“ mit Land, Datum und Aktenzahl — nur dann ist die Bewilligung nachprüfbar; ein Hinweis auf Malta oder Curaçao ist keine österreichische Bewilligung.
- Die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Laufzeit eines Bonus stehen in den Bedingungen, nicht im Banner; der Wert eines Bonus entscheidet sich dort.
- Wettgebühr: Schuldner der 5 Prozent ist der Anbieter, ob er sie weiterreicht, ist seine Entscheidung, und das Vorhandensein der Gebühr sagt nichts über eine österreichische Bewilligung.
- Selbstsperre wirkt pro Anbieter und pro Land — ein Konto bei einem anderen Anbieter umgeht sie.
- Bei einer Anzahlung, die man nicht missen will, ist die Reihenfolge entscheidend: erst verifizieren, dann wettet man mit jenem Geld, auf dessen Auszahlung man sich verlässt.
Für Wettende, die merken, dass die Kontrolle kippt, ist Playsponsible die unabhängige Anlaufstelle — unabhängig davon, ob bei dem Anbieter eine Landesbewilligung hinterlegt ist.
Häufige Fragen zu Sportwetten Anbietern in Österreich
Woran erkennt man, dass ein Anbieter eine österreichische Bewilligung hat?
Am Impressum. Dort muss die Bewilligung eines Bundeslandes mit Land, Datum und Aktenzahl genannt sein, etwa das NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020 mit dem Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10. Dezember 2020. Eine amtliche Gesamtliste der Buchmacher gibt es nicht.
Ersetzt eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar eine österreichische Bewilligung?
Nein. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority ist eine maltesische Erlaubnis unter maltesischem Recht, keine Bewilligung eines österreichischen Bundeslandes. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Angebot verboten ist — die Einordnung ausländisch gehosteter Sportwetten hängt am Landrecht und ist umkämpft.
Wer schuldet die Wettgebühr von 5 Prozent — Anbieter oder Wettender?
Der Anbieter. Die Abgabe trifft, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt, also nicht den Wettenden. Ob und wie sie weitergegeben wird, ist seine Entscheidung: tipp3 trägt sie bei verlorenen Wetten selbst und zieht bei gewonnenen Wetten 5 Prozent des Gewinns ab.
Worauf kommt es bei Umsatzbedingung und Mindestquote eines Bonus an?
Auf das Verhältnis zum eigenen Spiel. Ein hoher Umsatz mit hoher Mindestquote und kurzer Laufzeit ist teurer als sein Betrag. Bei einer Gratiswette kommt hinzu, dass der Einsatz selbst nicht mit ausgezahlt wird: Bei Quote 2,00 bringt sie nur die Hälfte dessen, was dieselbe Wette mit eigenem Geld einbrächte.
Wie wirkt sich die Marge auf die Quoten aus, und wie vergleicht man Kurse?
Die Marge ist der Anteil jedes Einsatzes, der beim Buchmacher bleibt. Ein Markt mit beiden Ausgängen zu 1,90 hat eine Auszahlungsquote von knapp 95 Prozent und damit rund 5 Prozent Marge; bei einem Dreiwegsmarkt mit 2,50/3,30/2,90 liegt die Marge eher bei 10 Prozent. Ein Quotenvergleich sagt also weniger über den einen Kurs als über die Marge des ganzen Marktes.
Vergleich – volleywettenat
Inhalt erstellt vom Team «volleywettenat»
